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§ 1 Beschreibung der Dienstleistungen
Der Auftraggeber beauftragt „den Sound and Show Veranstaltungsservice“ mit der Bereitstellung einer Musikdienstleistung. Diese beinhaltet Moderation und Unterhaltung. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. wird eine Licht und Tonanlage zur Verfügung gestellt, mit Verstärker und Boxen 600 W.sin je Seite., Mischpult, CD-Player schnurl. Mic., Lichtanlage, Lichteffekte und diversen Kleinteilen. Der Verleih von Licht und Tontechnik, Bewirtung und Show-Agentur gehört darüber hinaus zum Geschäftsfeld.
§ 2 Auftragsdauer und Umfang
Die Auftragsdauer ist im einzelnen festzulegen. Bei Pauschalangeboten (open end) ist im beiderseitigen Einvernehmen das Ende der Musikbereitstellung zu vereinbaren. Ein Anspruch auf Fortsetzung besteht nicht, wenn nur noch ein geringer Teil der Gäste vor Ort ist, wir spielen keine reine Hintergrundmusik. Ab 4 Uhr ist es Entscheidungssache des leitenden Discjockeys ob noch Musik gespielt wird oder nicht. Bei weiteren Anfahrten von mehr als 140 km hat der Auftraggeber sorge zu tragen, dass eine Unterkunft mit Frühstück für den Sound and Show Veranstaltungsservice bereit gestellt wird. Bzw. es wird eine Übernachtungspauschale von Euro 58.- erhoben.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Bereitstellung der Musikdienstleistung ist, soweit nichts anders vereinbart ist, am selben Abend, nach dem Veranstaltungstermin in Bar komplett zu begleichen. Bei nicht einhalten der Zahlungsbedingungen wird eine Vertragsstrafe von Euro 10,- erhoben. Ebenso werden, die oben aufgeführten Dienstleistungen im § 1 abgerechnet. Bei Anfahrten die mehr als 100 km überschreiten wird eine Kilometerpauschale von Euro 0,30 erhoben
§ 4 Auftragsabwicklung
Der Sound and Show Veranstaltungsservice verpflichtet sich, die Veranstaltung nach besten Wissen und Gewissen, den Vereinbarungen entsprechend durchzuführen. Sofern nicht „höhere Gewalt“ (Krankheit, technischer Ausfall oder ähnliches) vorliegt, gewährleisten wir einen pünktlichen Beginn und Ablauf der Veranstaltung.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich erfolgen, die Kündigung ist ab dem Tage des Posteinganges in unserem Hause gültig. Folgende Fristen und Kosten sind festgesetzt. Bei Kündigung bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Erfolgt die Kündigung zwischen vier und weniger als 6 Monaten bis Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber 40% des vereinbarten Preises als Aufwandsentschädigung zu zahlen. Bei weniger als vier Monaten bis zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn sind 60% bei weniger als zwei Monaten 70%, bei weniger als einem Monat vor Veranstaltungsbeginn 90% des vereinbarten Preises als Aufwands- entschädigung zu entrichten. Diese Sätze liegen unter den gesetzlichen Bestimmungen, da uns laut Gesetz der gesamte Betrag, außer den Verbrauchsgütern zusteht.
§ 6 Schadenersatz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des Veranstaltungstermin keinem Unbefugten die Benutzung der technischen Anlage zu ermöglichen. Sollte es zu einer Beschädigung oder einem Diebstahl kommen, so werden die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für den Ausfall der Veranstaltung aufgrund technischer oder sonstiger Gründe kann der Auftraggeber keine Forderungen stellen.
§ 7 Gema
Eventuelle Gema - Gebühren hat der Auftraggeber zu tragen. Die Veranstaltungsanmeldung übernimmt, in Absprache mit dem Auftraggeber, „der Sound and Show Veranstaltungsservice“, bei Veranstaltungen die der Öffentlichkeit zugänglich sind.
§ 8 Teilnichtigkeit-Formschriften
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt wird, die dem, mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck, am nächsten kommt. Mündliche Abmachungen bedürfen der Schriftform.
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